AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Art. 1 Anwendbarkeit
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber die nachfolgenden AGB und verzichtet auf alle Nebenabreden. Abweichende Abmachungen bedürfen der Schriftform. Diesen AGB widersprechende Einkaufs-, Liefer- oder Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt.
Art. 2 Preise
Die Preise verstehen sich inkl. MwSt. in Schweizer Franken ab Zentrallager 3600 Thun, inkl. Verpackung, ohne Paletten.
Art. 3 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Die Rechnungen sind gemäss dem auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsziel rein netto zahlbar, spätestens aber 20 Tage nach Rechnungsdatum. Für Bestellungen, die CHF 10’000 überschreiten, ist eine Drittelanzahlung innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Der Restbetrag ist bei Lieferung in bar, oder spätestens innert 10 Tagen bei Lieferbereitschaft zu bezahlen, falls die Ware durch den Auftraggeber nicht abgenommen werden kann.
Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise nicht nach, so behält sich Hewoo AG vor, Verzugszinsen einzufordern. Ausserdem erhebt Hewoo AG für die zweite Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 10 und für jede weiteren Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.
Art. 4 Lieferfristen
Die von Hewoo AG abgegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferfrist verlängert sich insbesondere bei Eintreten unvorhersehbarer Ereignisse, wie in Fällen höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Betriebsstörungen usw. Vom Kunden nicht abgenommene Ware, aus Gründen, die Hewoo AG nicht zu vertreten hat, wird mit der Versandbereitschaft in Rechnung gestellt und die Ware auf Kosten des Kunden eingelagert.
Art. 5 Erfüllungsort, Übergang von Nutzen und Gefahr
Erfüllungsort ist grundsätzlich 3600 Thun. Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab 3600 Thun auf die Kundschaft über, selbst dann, wenn die Lieferung franko erfolgt.
Art. 6 Mängelhaftung
Hewoo AG garantiert für einwandfreie Warenlieferung der gekauften Ware und leistet Garantie im Rahmen der Garantiezertifikate. Für Schäden aus unsachgemässer Anwendung und Behandlung der Ware wird jede Haftung abgelehnt. Mängelrügen müssen an Hewoo AG schriftlich und mit Begründung innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware, bzw. sofort, wenn ein Produktmangel feststellbar ist, mitgeteilt werden. Transportschäden sind unmittelbar bei der Lieferung beim Transporteur anzuzeigen und geltend zu machen. Bei begründeten Mängelrügen ist Hewoo AG berechtigt, Reparatur zu leisten oder Ersatz zu liefern, und es ist ihr eine angemessene Frist dafür einzuräumen. Weitergehende Ansprüche werden nicht anerkannt, insbesondere nicht Folgeschäden, Gewährleistung auf in Garantie ersetzte Ware oder entgangener Gewinn.
Art. 7 Änderungen, Anpassungen am Produkt
Hewoo AG behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung Änderungen am Produkt vorzunehmen, wenn gesetzliche Bestimmungen dies vorschreiben, eine Produktverbesserung erzielt wird, ökologisch günstigere Produktionsmethoden oder patent- und markenrechtliche Auflagen dies erfordern.
Art. 8 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt für beide Geschäftspartner der jeweilige Ort des zuständigen Gerichts der klagenden Partei.
Art. 9 Anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches Recht als vereinbart.